- Schutz von Erfindungen (Patente, Gebrauchsmuster)
- Schutz von Kennzeichnungen (Marken, Namens- und Titelschutz)
- Schutz von Designleistungen (Geschmacksmuster)
- Arbeitnehmererfinderrecht (Erfindervergütungsfragen)
- Patent- und Know-how-Lizenzverträge, F & E- sowie Kooperations-Verträge
- Schutzrechtsrecherchen und -überwachungen
- Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen
- Gutachten zur Schutzrechtlage (z.B. vor umfangreichen Neuentwicklungen)
- IP due diligence und Patentportfolio-Optimierung
Wir beraten Unternehmen aller Größen - vornehmlich aus D / A / CH - bei der weltweiten schutzrechtlichen Absicherung sowie bei der Durchsetzung von Schutzrechten gegen den Wettbewerb. Wir verfügen über besondere Expertise für Erfindungen aus den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Medizintechnik und Chemie / Life Sciences sowie von Zulieferern der Automobilindustrie, ferner bei der Gestaltung entsprechender Verträge.
Weitere Schwerpunkte sind das Markenrecht und der Schutz von Design-Innovationen.
Bei der Betreuung unserer Mandanten erarbeiten wir kostenbewusste Lösungen und haben die Kosten von Schutzrechtsportfolios mehrfach deutlich senken können.
Weiterhin verfügen wir über umfangreiche Erfahrung bei der Regelung von Erfindervergütungsfragen und die Erstellung entsprechender Rückstellungen/ Bilanzansätze bei rückständigen Auszahlungen. Gerade im Zuge der Aufnahme von Beteiligungskapital bzw. beim Going Public wird häufig festgestellt, dass die gesetzlich den Arbeitnehmererfindern geschuldete Vergütung weder ausgezahlt noch in die Rückstellungen eingestellt wurde.